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Denkmalschutzobjekte

Um die in Europa, vor allem in Deutschland, historisch einmalige Bausubstanz in den Innenstädten wieder herzustellen, beteiligt sich der Gesetzgeber an den Kosten dieser aufwändigen Sanierung und erlaubt dem Investor diese Mehrkosten (ca. 60-80% des Kaufpreises) über einen Zeitraum von zur Zeit zwölf Jahren steuerlich geltend zu machen. Der Eigennutzer einer Denkmalschutzimmobilie kann diese Kosten sogar über 10 Jahre absetzen.

Die gleichen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gelten in den von Städten ausgewiesenen Sanierungsgebieten. Damit werden Anreize für Eigennutzer und Investoren geschaffen, die bestehenden Objekte instand zu setzen, um damit Wohnraum zu erhalten. Wir meinen eine gute Sache, weil diese Investitionen schönen Wohnraum und Arbeitsplätze in Deutschland schaffen.
(Die steuerliche Regelung finden Sie in den §7h/i EStG).

Die Denkmal- und Bauämter überprüfen jeden Schritt des Bauvorhabens, bis ins kleinste Detail, auf seine Qualität bis zur Fertigstellung und Abnahme des Objektes. Somit ist hier Qualitätssicherung auf höchstem Niveau gewährleistet. Die Entwicklung von Sanierungstechniken , z.B. Trockenlegung, hat aufgrund der inzwischen langen Erfahrung, gerade in den letzten Jahren, erhebliche Fortschritte gemacht, so dass die jetzt noch zu sanierenden Objekte davon profitieren und somit natürlich der Investor.

 

 

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