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Um die in Europa, vor allem in Deutschland, historisch einmalige
Bausubstanz in den Innenstädten wieder herzustellen,
beteiligt sich der Gesetzgeber an den Kosten dieser aufwändigen
Sanierung und erlaubt dem Investor diese Mehrkosten (ca. 60-80%
des Kaufpreises) über einen Zeitraum von zur Zeit zwölf
Jahren steuerlich geltend zu machen. Der Eigennutzer einer
Denkmalschutzimmobilie kann diese Kosten sogar über 10
Jahre absetzen.
Die gleichen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten
gelten in den von Städten ausgewiesenen Sanierungsgebieten.
Damit werden Anreize für Eigennutzer und Investoren geschaffen,
die bestehenden Objekte instand zu setzen, um damit Wohnraum
zu erhalten. Wir meinen eine gute Sache, weil diese Investitionen
schönen Wohnraum und Arbeitsplätze in Deutschland
schaffen.
(Die steuerliche Regelung finden Sie in den §7h/i EStG).
Die Denkmal- und Bauämter überprüfen jeden
Schritt des Bauvorhabens, bis ins kleinste Detail, auf seine
Qualität bis zur Fertigstellung und Abnahme des Objektes.
Somit ist hier Qualitätssicherung auf höchstem Niveau
gewährleistet. Die Entwicklung von Sanierungstechniken
, z.B. Trockenlegung, hat aufgrund der inzwischen langen Erfahrung,
gerade in den letzten Jahren, erhebliche Fortschritte gemacht,
so dass die jetzt noch zu sanierenden Objekte davon profitieren
und somit natürlich der Investor.
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